Einer Ernennung bedarf es neben den in § 8 Abs. 1 BeamtStG aufgeführten Fällen zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.
§ 10
LBGErnennung beim Wechsel der Laufbahngruppe
Zweiter Teil Beamtenverhältnis
Stand 2010-11-09