Jurafuchs

§ 47

LBesG NRW
Strukturzulage
Stand 2024-10-29
Eine das Grundgehalt ergänzende ruhegehaltfähige Strukturzulage nach der Anlage 14 erhalten
a)
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 5,
b)
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem Einstiegsamt der Besoldungsgruppen A 6, A 7 oder A 8
aa)
in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8,
bb)
in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10,
c)
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt der Besoldungsgruppen A 9 oder A 10 und ihnen gleichgestellte Beamtinnen und Beamte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte,
d)
Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A 13 einschließlich der Beamtinnen und Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienrätinnen und Studienräte, Akademische Rätinnen auf Zeit und Akademische Räte auf Zeit sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A 13.

Unterabschnitt 2

Stellenzulagen

Meine Notizen

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