Eine Stellenzulage erhalten außerdem:
1.
Beamtinnen und Beamte, die im Verfassungsschutz verwendet werden,
2.
Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt ab der Besoldungsgruppe A 6, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, nach bestandener Prüfung und
3.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt, die in der Krankenpflege in Kliniken, dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen, in den Justizvollzugsanstalten oder in den Abschiebungshafteinrichtungen eingesetzt sind; die Zulage nimmt an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 16 teil.
Unterabschnitt 3
Andere Zulagen