Frauen und Männer führen die aufgrund dieses Gesetzes geltenden Berufs- und Funktionsbezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 49 Ermächtigungen§ 51 Übergangsregelung →