Die Geschäftsführung unterrichtet die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und den Sondervermögensausschuss mindestens halbjährlich jeweils zum Abschluss des zweiten und des vierten Quartals schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans.
§ 7
BremSVGewerbeGZwischenberichte/Controlling
Stand 2025-09-22