Diese Verordnung findet keine Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe bereits vor dem 21. Oktober 2010 eingeleitet worden ist.
§ 7
Verordnung zur Durchführung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Vergabeverordnung - BremVergV)Übergangsregelung
Stand 2020-11-12