Jurafuchs

§ 8

Verordnung zur Durchführung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Vergabeverordnung - BremVergV)
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2020-11-12
(1)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Vergabeverordnung für das Land Bremen vom 21. September 2004 (Brem.GBl. S. 475 - 63-h-3) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 21. September 2010

Der Senat

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