Jurafuchs

Artikel 36

EU-Kartell-VO
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68
ÜBERGANGS-, ÄNDERUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand 2009-06-11
Artikel 36

Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68

Die Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 wird aufgehoben.
2.
In Artikel 3 Absatz 1 werden die Worte „Das in Artikel 2 ausgesprochene Verbot“ durch die Worte „Das Verbot des Artikels 81 Absatz 1 des Vertrags“ ersetzt.
3.
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4.
Die Artikel 5 bis 29 werden mit Ausnahme von Artikel 13 Absatz 3 aufgehoben, der für Entscheidungen, die nach Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 vor dem Beginn der Anwendbarkeit der vorliegenden Verordnung angenommen wurden, bis zum Ende der Gültigkeitsdauer dieser Entscheidungen weiterhingilt.
5.
In Artikel 30 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen.

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