Artikel 38
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86
Die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
2.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
3.
Artikel 9 wird wie folgt geändert:
4.
Die Artikel 10 bis 25 werden mit Ausnahme von Artikel 13 Absatz 3 aufgehoben, der für Entscheidungen, die nach Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags vor dem Beginn der Anwendbarkeit der vorliegenden Verordnung angenommen wurden, bis zum Ende der Gültigkeitsdauer dieser Entscheidungen weiterhingilt.
5.
In Artikel 26 werden die Worte „über Form, Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 sowie über die Anhörung nach Artikel 23 Absätze 1 und 2“ gestrichen.