Staatlich anerkannte Gedenktage sind:1.der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa,2.der 17. Juni als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Staatlich anerkannte Feiertage§ 3 Allgemeine Arbeitsruhe →