Zuschüsse, die weder für die in § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 2 Satz 1 festgelegten Aufgaben und Zwecke noch für die Bildung von Rücklagen nach § 3 Abs. 3 verwendet werden, sind mit Vorlage der Rechnung, spätestens jedoch nach Ablauf der Fristen nach § 7 zurückzuzahlen.
§ 4
FraktG LSARückgewähr
Stand 1992-11-05