Die geprüften Rechnungen der Fraktionen sind dem Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt spätestens zum Ende des sechsten Monats nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Monats, in dem die Zuschüsse letztmals gezahlt wurden, zur Veröffentlichung als Drucksache zuzuleiten.
§ 7
FraktG LSAVeröffentlichung
Stand 1992-11-05