Die im § 3 genannten Bestimmungen können sinngemäß auch für die durch die Behörden und Körperschaften im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland genutzten Siegel und Briefköpfe angewendet werden.
§ 4
FriesischGSiegel und Briefköpfe
Stand 2004-12-13