Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Die §§ 1 bis 6 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Übergangsregelung zu § 20