Jurafuchs

§ 1

OPrechNeubG BW
Bildung der Gemeinde Oberprechtal
Stand 1963-12-03
(1)
Der Gemeindeteil Oberprechtal wird aus der Gemeinde Prechtal des Landkreises Emmendingen ausgegliedert und bildet eine selbständige Gemeinde dieses Landkreises.
(2)
Die Grenze zwischen der Gemeinde Prechtal und der Gemeinde Oberprechtal verläuft von Gemarkungsgrenzpunkt Nr. 63 gegenüber dem Gebiet der Gemeinde Mühlenbach über die Gemarkungsgrenzpunkte Nr. 1 bis 227 zum Gemarkungsgrenzpunkt Nr. 74/1 gegenüber dem Gebiet der Gemeinde Rohrhardsberg.

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