Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft mit Ausnahme des § 4 Abs. 1 und des § 6, die mit der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft treten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Durchführungsbestimmungen