Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Potsdam, den 17. November 1992Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert KnoblichMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Übergangsvorschriften