Jurafuchs

§ 2

JAPO
Inhalte der Prüfungen
Allgemeine Vorschriften
Stand 2003-10-13
Die Prüfungen berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Auch Fremdsprachenkompetenz kann berücksichtigt werden.

Meine Notizen

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