Jurafuchs

§ 13

Bremisches Justizkostengesetz
Übergangsregelung
Stand 2025-12-19
§ 12 Absatz 2 Satz 4 findet keine Anwendung auf Verwaltungsakte, die bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetzes vom 4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663) am 5. September 2025 erlassen worden sind oder deren Vornahme bis zu diesem Datum abgelehnt worden ist.

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