(1)Die Kreise führen Dienstsiegel.(2)Die Kreise führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.(3)Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.2.TeilKreisgebietMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Name, Bezeichnung und Sitz§ 14 Kreisgebiet →