Die Verwaltung des Kreises liegt bei dem Kreistag, dem Kreisausschuß und dem Landrat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Anschluß- und Benutzungszwang§ 9 Wirtschaftsführung →