(1)Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt die Dienstkleidungsvorschrift vom 1. April 1992 (AmtsBl. M-V S. 390) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Forstbedienstete im RuhestandAnlage 1 →