Jurafuchs
§ 64h

§ 64h

KredWG
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
Übergangs- und Schlußvorschriften
Stand 2026-05-06
(1) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) (weggefallen) (4) (weggefallen) (5) Institute dürfen personenbezogene Daten, die sie vor dem 1. Januar 2007 erhoben haben, nach Maßgabe des § 10 Absatz 2 verarbeiten. (6) (weggefallen) (7) § 2 Abs. 8a ist bis längstens zum 31. Dezember 2014 anzuwenden.

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