Jurafuchs

§ 1

BbgLEG
Beschleunigungsgrundsatz, Neugestaltung
Stand 2024-03-05
Maßnahmen der Flurneuordnung sind zur Behebung der ungeordneten Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum für die ländliche Entwicklung besonders vordringlich. Auf Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes findet § 37 des Flurbereinigungsgesetzes Anwendung.

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