Auf alle Verfahren, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes angeordnet sind, findet § 3 Abs. 3 entsprechende Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Kosten- und abgabefreie Geschäfte und Verhandlungen