(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.(2)[Aufhebungsanweisungen]Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Ordnungswidrigkeiten