Jurafuchs

§ 11

MFG TH 2011
Träger der Fördermaßnahmen
Stand 2011-04-18
Träger der Fördermaßnahmen können die Einrichtungen des Landes zur Wirtschafts-, Technologie- und Forschungsförderung, die Kammern und Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und des Handwerks, qualifizierte Beratungsinstitutionen und Hochschulen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sein.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →