Jurafuchs

§ 8

MFG TH 2011
Unternehmensberatung und -betreuung
Stand 2011-04-18
(1)
Das Land fördert die betriebswirtschaftliche, betriebstechnische und innovationsbezogene Beratung der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere bei Existenzgründungen sowie im Rahmen von Betriebsübernahmen und der Sicherung von Unternehmensnachfolgen.
(2)
Gefördert werden können auch geeignete Beratungsstrukturen zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung und individuellen unternehmerischen Kompetenz. Die Beratungsangebote sind kontinuierlich zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Meine Notizen

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