Die Kammern, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und des Handwerks sowie die Gewerkschaften können bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen nach diesem Gesetz konsultiert werden.
§ 12
MFG TH 2011Beteiligung von Unternehmen und Interessenverbänden
Stand 2011-04-18