Jurafuchs

§ 8

IdehNatSchGebV BE
Inkrafttreten
Stand 1995-03-01
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c der Verordnung über die einstweilige Sicherstellung von Flächen in den Bezirken Köpenick, Weißensee, Pankow und Hohenschönhausen vom 25. Februar 1992 (GVBl. S. 88), verlängert durch Verordnung vom 25. März 1994 (GVBl. S. 104), außer Kraft.

Berlin, den 1. März 1995

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz

Hassemer

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