Jurafuchs

§ 35

NatSchG LSA
Einziehung
Stand 2010-12-10
Die durch eine Ordnungswidrigkeit nach diesem Gesetz hervorgebrachten oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebrauchten oder dazu bestimmten Gegenstände einschließlich der bei der Ordnungswidrigkeit verwendeten Verpackungs- und Beförderungsmittel können eingezogen werden. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

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