Abweichend von § 3 Absatz 1 Satz 2 kann für die erste auf den 31. Dezember 2020 folgende Bestellung neuer Mitglieder die Amtszeit von drei Mitgliedern auf 18 Monate festgesetzt werden. 7Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Evaluation§ 8 Inkrafttreten und Außerkrafttreten →