Polizei im Sinne dieses Gesetzes sind die Polizeivollzugsbeamten und die Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Behörden der Polizei →