Das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern ist für polizeiliche Aufgaben im Bereich der Küstengewässer und Häfen sowie auf den schiffbaren Wasserstraßen, sonstigen Binnengewässern und den jeweils dazugehörigen Anlagen und Straßen zuständig.
§ 6
POG M-VLandeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Stand 2010-11-30