Das Landesbereitschaftspolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für
- die Unterstützung der Behörden der Polizei, auch soweit sie durch dessen Spezialeinheiten geleistet wird, nach Weisung des Ministeriums für Inneres und Europa,
- die Mitwirkung bei der Abwehr von Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes nach Maßgabe des Artikels 91 des Grundgesetzes,
- die Mitwirkung bei Hilfeleistungen gemäß Artikel 35 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes.