Polizeiverordnungen werden von den zuständigen Staatsministerien oder den sonstigen allgemeinen Polizeibehörden für ihren Dienstbezirk oder Teile ihres Dienstbezirkes erlassen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 33 Ermächtigung zum Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote§ 35 Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden →