Polizeiverordnungen dürfen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 35 Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden§ 37 Formerfordernisse, Geltungsdauer →