Jurafuchs
§ 101

§ 101

SGB 11
Pflegeversichertennummer
Informationsgrundlagen der Pflegekassen
Stand 2026-05-06
Die Pflegekasse verwendet für jeden Versicherten eine Versichertennummer, die mit der Krankenversichertennummer ganz oder teilweise übereinstimmen darf. Bei der Vergabe der Nummer für Versicherte nach § 25 ist sicherzustellen, daß der Bezug zu dem Angehörigen, der Mitglied ist, hergestellt werden kann.

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