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Jurafuchs

§ 54b

StVZO
Windsichere Handlampe
Stand 2025-09-26
In Kraftomnibussen muss außer den nach § 53a Absatz 1 erforderlichen Warneinrichtungen eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige windsichere Handlampe mitgeführt werden.

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