Jurafuchs

§ 63

StVZO 2012
Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften
Andere Straßenfahrzeuge
Stand 2025-09-26
Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. Für die Nachprüfung der Achslasten gilt § 31c mit der Abweichung, dass der Umweg zur Waage nicht mehr als 2 km betragen darf.

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