Jurafuchs

§ 13

ThürGastG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2008-10-09
(1)
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Thüringer Gaststättenverordnung vom 9. Januar 1992 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juni 2004 (GVBl. S. 586), außer Kraft.

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