1Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. 2Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
3Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 10. April 1992
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Dr. Rolf Jähnichen