Jurafuchs

§ 62

SächsWaldG
In-Kraft-Treten
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2023-01-01
1Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. 2Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

3Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 10. April 1992

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Dr. Rolf Jähnichen

Meine Notizen

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