Jurafuchs
Art. 20

Art. 20

BayBO
Zustimmung im Einzelfall
Bauarten und Bauprodukte
Stand 2007-08-14
Ein Bauprodukt darf auch verwendet werden, wenn die Verwendbarkeit durch Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen ist. Wenn Gefahren im Sinne des Art. 3 Satz 1 nicht zu erwarten sind, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall erklären, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.

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