Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 41 Nicht durch Sammelkanalisation erschlossene AnwesenArt. 43 Aufbewahrung fester Abfallstoffe →