Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft.
Art. 84
BayBOInkrafttreten
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2007-08-14