Jurafuchs

Art. 84

BayBO
InkrafttretenDiese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 1. August 1962 (GVBl S. 179, ber. S. 250). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2007-08-14