Das Raumordnungsgesetz findet im sachlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.
Art. 32
BayLplGUnanwendbarkeit des Raumordnungsgesetzes
Sonderregelungen und Schlussbestimmungen
Stand 2012-06-25