Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1961 in Kraft1)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 30. Mai 1961 (GVBl. S. 148).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 44 Finanzämter als Vollstreckungsbehörden für bestimmte Fälle