Soweit es zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist, stellen die zuständigen Behörden Emissionskataster auf.
§ 46
BImSchGEmissionskataster
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
Stand 2026-05-06