Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Eigenbetriebes es erfordert, kann durch Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit§ 15 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Kostenrechnung →